Freitag, 15. Dezember 2006

Nachdem Justizministerin Zypries zumindest in Sachen Abmahnung mal eine gute Idee hatte, in dem sie eine erste private Abmahnungen mit maximal 50 Euro Kosten belegen will. mahnen Vereine wie der "Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V.", per dreiseitigen Anschreiben (pdf), schon mal an, dass das ja auch doof wäre, weil

Aus Sicht der Deutschen Vereinigung sichern bisher auch schon die jetzigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, dass unberechtigt hohe Abmahnkosten, die bedauerlicherweise manchmal geltend gemacht werden, gerichtlich nicht durchgesetzt werden können. Die in Aussicht genommenen Maßnahmen bergen hingegen eine erhebliche Gefahr, dass Urheberrechtsverletzungen im Netz nahezu sanktionslos bleiben.

Weiter warnt man:

"Eine Deckelung der Erstattung der Abmahnkosten führt hingegen zum Freibrief für Rechtsverletzungen im Netz."

Klar, dann lieber ein Freibrief für Anwälte, die das Werkzeug der Abmahnung als hübsche Geldquelle entdeckt haben. Das es ein Problem mit dem Abmahnwesen gibt, ist dem Verein aber durchaus bekannt. Deswegen hat man eine, ich muss schon sagen, zynische Idee.

Nach unserem Erachten wäre es sachgerechter, dem Problem der unberechtigt hohen Abmahngebühren durch Aufklärung zu begegnen. Da die Jugendlichen heutzutage in aller Regel in der Lage sind, sich die für sie notwendigen Informationen ohne große Mühe und ohne besondere Fachkenntnisse im Netz selbst zu beschaffen, wäre die Einrichtung entsprechender Webpages ein geeignetes Mittel. Gerne beteiligt sich hieran die Deutsche Vereinigung.

Ich könnte es ja nicht glauben, wenn es nicht so im pdf stehen würde. Man soll dem teilweise ungesetzlichen Treiben im Abmahnwesen mit einer "Webseite" begegnen, die man schon irgendwie finden wird, wenn man sich für das Thema interessiert.

Gegenvorschlag, liebe "Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e. V". In Zukunft verzichtetet man auf alle Abmahnungen, die sonst an sog. Raubkopierer verschickt werden, und richtet eine Seite ein, auf der sich die von einer Raubkopie betroffenen Firmen informieren können, was man so alles dagegen machen kann.

Quelle fürs pdf LBR Blog

Permalink

 


Der Pressesprecher des Deutschen Olympischen Sportbundes, Michael Schirp, hat sich mittels eines Eintrags auf dem Marketing Blog zu Wort gemeldet und will die Sache mit dem Saftblog "klären". Zitat:

...wenn einer eine Marke hat, dann kann er was erleben. Da gibt's Trittbrettfahrer - die gibt's gar nicht. Wir meinen nicht die Schule, die Sommerspiele ausrichtet. Oder den Gastwirt, der den Olympiaspieß grillt. Vielleicht auch nicht den guten Walther-Saft - aber leider konnten unsere Anwälte das noch nicht beurteilen. Weil sich das Unternehmen noch nicht beim Absender gemeldet hat. Schade, denn sonst hätten sie erfahren, dass es in der Vergangenheit viele Fälle gab, bei denen die Abmahnkosten deutlich gesenkt wurden, weil sich herausgestellt hat, dass es sich um einen "kleinen Fisch" handelte.

Das ist ja nett gemeint, aber die Frage, was da eigentlich abgemahnt wurde, wird immer noch nicht beantwortet. Offenbar hat beim DOSB jemand ein wenig Ahnung von Blogs und wollte wohl vermeiden, dass sich die ganze Sache übers Wochenende hochschaukelt. Herr Knüver hatte ja auch schon angedroht, sich mal näher mit dem DOSB zu beschäftigen, und hier bei mir gibt es auch schon einen Ordner mit dem Titel "DOSB".

Wie gesagt: es ist gut, dass man sich seitens des DOSB so schnell zu Wort meldet, am grundsätzlichen Problem der Abmahnung ändert das aber leider nichts. Auch scheinen die Juristen des DOSB nicht in der Lage zu sein, eine Unterscheidung zu treffen, wann man es mit einem "kleinen Fisch" zu tun hat, dem man nur so nebenbei verspeisen will, und wann ein Markenpirat am Werk ist. Dass man ohne eine einzige Recherche, nicht mal mit einem 10sec. Blick ins Netz eine Abmahnung rausjagt ist schon bezeichnend. Offenbar war man aber auf der anderen Seite durchaus dazu in der Lage, einen fast ein Jahr alten Eintrag ausfindig zu machen. Dass man gleichzeitig einfach mal mit der großen 150.000 Euro Keule zuschlägt, egal wer sich da auf der anderen Seite befindet, ist noch so eine Sache, die einen schalen Beigeschmack hat.

Was ist eigentlich aus der guten alten Tradition geworden, dass man erst einmal mit einander redet, bevor man sich irgendwas an den Kopf wirft? Markenverletzung hin oder her, wenn man offensichtlich mit jemanden zu tun hat, der in einem oder zwei Weblog Einträgen etwas falsch macht (wie und warum auch immer), kann man dann nicht einfach mal anrufen? Ne Mail schreiben? Von mir aus einen Brief? Ist das so schwer? Bricht sich da der Markeninhaber einen Zacken aus der Krone? Sicher, die Gesetze lassen solche Abmahnungen zu, aber nur weil mir das Gesetz erlaubt mit 230 km/h über die Autobahn zu brettern, muss ich dass nicht machen, bzw. ausnutzen.

Jeder, auch eine Firma, kann frei entscheiden, wie sie mit den Möglichkeiten umgeht, die man bei einer vermeintlichen Markenverletzung hat. Es ist auch eine Frage der Ethik, wie eine Firma reagiert und in Zukunft kann ich mir, wie beim Fall des "Media Markt" vorstellen, dass man die ethischen und moralischen Handlungsweisen eines Konzerns durchaus in sein Konsum-, oder wie in Fall des DOSB, seinem Spendeverhalten mit einbezieht.

So lange der Gesetzgeber die Gesetzgebung bzgl. der Abmahnungen nicht ändert, so lange so bestimmte Rechtsanwälte den Ruf ihrer Branche in den Dreck treten, so lange hat man leider als einzige Waffe nur das Veröffentlichen solcher Abmahnungen und die Möglichkeit aus dem Verhalten einer Firma seine persönlichen Konsequenzen zu ziehen.

Permalink

 


Drüben habe ich es schon notiert, aber hier möchte ich diese etwas absurde scheinende Sache noch mal erwähnen.

Das "Saftblog" wird abgemahnt.

Aufgrund der folgenden Weblogeinträge, hatten wir gestern Post von einer Anwaltskanzlei, welche den Deutschen Olympischen Sportbund e.V. vertritt. Gegenstandswert 150.000 Euro.

Leider wird nicht kommuniziert, warum man abgemahnt wird. Ein weitere Eintrag in den Kommentaren gibt jedoch etwas Aufschluß:

Die Herren Anwälte nennen die beiden Überschriften "Slogans". Zitat: "Beide Slogans sind von Ihrem Geschäftspartner Jörg Holzmüller verfasst und dienen offensichtlich als "Meta-Tag" um potentielle Kunden auf Ihr Angebot aufmerksam zu machen." Aber das ist ja nur eine von vielen Anschuldigungen... Das ganze Teil hat 17 Seiten!

Der DOSB ist die gerade erst vor ein paar Monaten gegründete Dachverband aus NOK (Nationales Olympisches Komitee) und DSB (Deutscher Sportbund). Im Prinzip ist der Laden ein wenig "Alter Wein in neuen Schläuchen", da er aus Mitgliedern der beiden alten Verbände besteht, die sich in diesem Monat nach erfolgreicher Gründung des DOSB aufgelöst haben. Kein Wunder, dass sich diverse bekannte Namen wie Dr. Thomas Bach in der Führungsspitze finden lassen.

Warum der DOSB das Saftblog letzlich abmahnt ist schwer zu sagen, da die Saftblogger die 17seitige (!) Abmahnung weder zeigen dürfen, noch ist es heutzutage offenbar möglich aus einer zitierten Abmahnung zu zitieren ohne abgemahnt zu werden

Besonders ärgerlich ist mal wieder der extra hoch angesetzte Streitwert von 150.000 Euro, der die Kosten nur unnötig nach oben treibt. Der DOSB bekleckert sich nicht gerade mit Ruhm, wenn man ein kleines, mittelständisches Unternehmen wegen einer, nach jetzigen Informationslage, nicht nachvollziehbaren Abmahnung finanziell unnötig belastet. Zumal der DOSB in Fragen moralischer Verantwortung und Vorbildfunktion auch nicht gerade weit vorne zu finden ist

Permalink