"(...) Eine 16-Jährige, die das Erbe der Großmutter in Höhe von 10.000 Euro spart, statt es sofort auszugeben, riskiert, dass ihre arbeitslosen Eltern deshalb weniger Sozialhilfe - Verzeihung: Arbeitslosengeld II - bekommen. Das ist gar nicht gut für den Familienfrieden. Wenn eine 55-Jährige vor 25 Jahren eine Kapitallebensversicherung in der Hoffnung abgeschlossen hat, diese würde ihr als 60-Jährige einen soliden Gewinn und somit eine Alterssicherung garantieren, dann erweist sich das ausgerechnet zu einem Zeitpunkt als Fehlkalkulation, zu dem ihr als Arbeitslose kaum noch Perspektiven bleiben. Ein Ehepaar, das seit Geburt des Kindes monatlich 25 Euro auf ein zinsgünstiges Konto eingezahlt hat, um dem Nachwuchs ein Startkapital geben zu können, muss sich als Vermögen anrechnen lassen, was niemals für die Befriedigung eigener Bedürfnisse gedacht war.

Spitzfindige Hinweise wie die, Konten für Kinder hätten eben unter deren Namen angelegt werden müssen, sind lebensfremd. Niemand weiß, ob das süße Baby nicht zum drogenabhängigen Teenager heranwächst. Es gibt für Eltern gute Gründe, sich die Entscheidung darüber vorzubehalten, ob sie 18-Jährigen eine große Summe in die Hand drücken wollen. Wer vor zehn Jahren begonnen hat, für ein Kind zu sparen, konnte Hartz IV - Entschuldigung, Herr Müntefering - nicht vorhersehen. Bestraft wird also nicht nur Eigenvorsorge, sondern auch noch etwas anderes, was ein stabiles Gemeinwesen braucht: Vertrauen in die Politik. Das wird sich rächen. (...)"

taz