Großer Bruder, ick hör dir trapsen.
"Er [der Lauschangriff] bezieht unerwartet auch die Berufsgeheimnisträger in den Lauschangriff ein: Ärzte, Anwälte, Steuer- und Drogenberater, Psychologen und Journalisten sollen künftig per Wanze abgehört werden dürfen, wenn "unabweisbare Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung unter besonderer Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die Maßnahme und Verwertung ausnahmsweise erfordern" (...) Auch Pfarrer im Beichtstuhl und Strafverteidiger im Gespräch mit dem Beschuldigten sollen abgehört werden dürfen, soweit sie "der Beteiligung an der Tat oder Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig sind" " Quelle
Das ist zwar nur ein Gesetzentwurf, aber allein die Tatsache, dass man so was in einen Entwurf schreibt, zeugt davon, wie man an bestimmten Stellen über den Bürger nachdenkt. Vor allem schön die Formulierung "verdächtig". Wenn sich also die Nummer oder die Mailadresse eines Journalisten/Anwalts/Priester in der Adressdatei eines Verdächtigen befindet, dann ist man offenbar gleich mit verdächtig. Wenn der Journalist eine Story schreibt, in der ein Informant vorkommt, der ebenfalls in die Sache verwickelt ist, dann gibt es die Möglichkeit, das man dem Journalist "Strafvereitlung" vorwerfen kann, ohne dass dieser es mitbekommt. Da man seine Informanten als Journalist ja nicht preisgeben muss, kann der Staat dann durchs Hintertürchen doch an ihn rankommen, in dem man Telefone, Handy, Datenleitungen, Briefe etc. zur Hilfe nimmt.
Hallo Frau Zypries, wäre es nicht einfacher (wir wollen doch alle weniger Bürokratie), wenn in das Gesetz einfach reinschriebe: "Es dürfen alle abgehört werden, die verdächtig sind, außer Berfs-Politker, Abgeordnete, DFB Präsidiumsmitglieder und Vorstandsmitglieder eines im DAX geführten Unternehmen und deren Tochternfirmen" ?