Es gibt immer noch Menschen, die sich bei "Marions Kochbuch" bedienen, wenn sie ein Bild suchen. Und dann ein paar Wochen später eine Abmahnung im Haus haben. Fürs Abmahnungsblog hatte ich einen Text geschrieben, den ich einfach mal hier rüberziehe, weil auf dieser Seite doch ein paar mehr Menschen mitlesen.

  1. Nie, wirklich niemals sollte man per Bildersuche bei Google oder anderen Anbietern Bilder für einen Eintrag heraussuchen und diese auf der eigenen Seite verwenden.

Wer für ein Rezept oder andere Dinge ein Bild sucht, sollte entweder selber eins machen, oder eine der vielen freien Datenbanken nutzen. Bilder aller Art, die aber unterschiedlichen, freien Lizenzen unterliegen, findet an zum Beispiel auf diesen Seiten:

www.everystockphoto.com www.sxc.hu

Einen sehr umfassenden Überblick über freie Bilddatenbanken findet man auch hier

Aber auch hier gilt: Nicht über all, wo "frei" darauf steht, ist auch "frei" drin. Es gibt Bilddatenbanken, die es selber mit den Rechten der Fotografen nicht so genau nehmen. Sicher ist man bei sxc.hu und everstockphoto, wo man sich allerdings auch auf die Lizenzen achten sollte. Im Normalfall ist die Lizenz für den Gebrauch auf einer Webseite frei, manchmal wünscht der Fotograf eine Verlinkung.

Noch mal: Im Zweifelsfall stehen alle Bilder, die man über die Google / Yahoo etc. Suche findet, unter einem Copyright und können nicht auf der eigenen Seite verwendet werden, außer man hat die schriftliche Zustimmung des Rechteinhabers.

  1. Niemals Fotos direkt von einer Webseite nehmen und/oder direkt verlinken. Zum einen ist "Hotlinking" immer unschön, weil man den Traffic des Servers erhöht, auf dem das Bild liegt. Zum anderen ist das ungefähr so, als würde man in einem Laden was klauen, und mit dem Diebesgut in der Hand erwischt werden.

  2. Wer in den letzten Monaten oder Jahren ein Bild zum Beispiel von "Marions Kochbuch" in seinem Blog oder auf seiner Webseite verwendet hat, sollte dieses sofort entfernen. Auch wenn das Bild schon seit fünf Jahren auf irgendeiner Webseite rumlungert - Urheberrechtsverletzungen verjähren nicht, sondern werden erst dann aktiv, wenn der Rechteinhaber davon erfährt.

  3. Wer eine Abmahnung bekommen hat, sollte zumindest für eine Beratung einen Rechtsanwalt aufsuchen. Selbst, wenn die Urheberrechtsverletzung unstrittig ist, die Kostennote ist es nicht in jedem Fall. Es gibt nach meiner Erfahrung die Möglichkeit, die Urheberrechtsverletzung anzuerkennen, die verlangten Gebühren und Kosten aber zurückzuweisen. Dafür muss man unbedingt mit einem eigenen Anwalt sprechen.

  4. Man sollte sich einen Anwalt suchen, der sich mit Urheberrecht und Internet gut auskennt. Nicht alle Anwälte sind da besonders firm. Wo man den findet? Schwierig. Auf der Seite Jurablogs findet man zumindest eine Auflistung von Blogs, die von Juristen geführt werden. Darunter sind einige, die sich sehr intensiv mit dem Thema "Urheber/Internetrecht" beschäftigen. Einfach mal die Suchfunktion nutzten.

  5. Die Frist, die im Brief genannt wird, sollte man auf gar keinen Fall verstreichen lassen. Es gibt Anwälte, die sorgen dafür, dass eine Abmahnung Freitag im Briefkasten landet, und am folgenden Montag die Frist verstreicht. Da muss man leider Montag sehr früh zum Anwalt, damit der mit den diversen rechtlichen Mitteln wie einem Widerspruch usw. die Frist verlängert.

  6. Zum Schluss: Eine Abmahnung ist ärgerlich, aber kein Grund zur Panik, auch wenn die vielen Seiten in juristischen Deutsch und Drohungen erst einmal sehr einschüchternd sind. Aber: es sind nur Drohungen. Nicht alle Abmahnungen sind gerechtfertigt und selbst wenn, können viele durch die Vermittlung eines Anwalts abgeschwächt werden. Also: Keine Panik bekommen, sondern lieber einen Anwalt suchen und mal in Netz schauen, ob auch andere Menschen eine ähnliche Abmahnung bekommen haben.