Ich war ja eigentlich der Meinung, dass die Regierung die Grenzen des Rechtsstaates akzeptiert. Sie vielleicht versucht einzudellen, aber im Grunde akzeptiert. Und les ich gerade bei den Kollegen das hier:
...dass Online-Durchsuchungen von Computern durch Nachrichtendienste des Bundes bereits seit 2005 auf der Rechtsgrundlage einer „Dienstvorschrift“ stattfinden, die vom damaligen Innenminister Otto Schily abgezeichnet worden sei. [...]
Nur um es klar zu formulieren: Die Diskussion, ob Online-Durchsuchungen überhaupt stattfinden dürfen, ob ein Staat so weit gehen darf, und was die Bürger davon halten, ist schon längst gelaufen. Es reichen jetzt "Dienstanweisungen" eines Ministers, um sich über das Grundgesetz hinweg zu setzen. Die Untergebenen haben auch nichts besseres zu tun, als diese umzusetzen. Befehl ist ja Befehl, das kennen wir ja noch von der Wehrmacht.
Nachtrag 25-04-07, 18:03 Uhr Die Sache wirft Fragen auf. Nicht nur ob die "Dienstanweisung" eines Ministers über dem Grundgesetz steht. Viel mehr, über welche technischen Möglichkeiten die Ermittlungsbehörden schon seit 2005 (und vermutlich früher), schon verfügen konnten.
In einer sehr lesenswerten Zusammenfassung auf einer Strafrechtsseite kann man erfahren:
Seit 2005 verpflichtet sie etwa die Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung (TKÜV)[70] in Verbindung mit einer dazu aufgrund einer Ermächtigung in § 11 TKÜV ergangenen Technischen Richtlinie,[71] Standardschnittstellen zur Ausleitung bestimmter Daten an die Strafverfolgungsbehörden bereitzustellen.
Das ist zweifach interessant:
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Behörden unterliegen den gleichen technologischen Gesetzen, wie der Rest der Welt. Mit anderen Worten: auch Behörden haben erstmal die Technologie und schaffen dann die gesetzlichen Rahmenbedingungen für deren Einsatz. Da man 2005 also schon sehr konkret in einem Gesetz etwas festschreiben konnte, liegt die Vermutung nahe, dass man schon seit weit vor 2005 an einer technischen Lösung einer Online Durchsuchung arbeitet.
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Wo man was ausleiten kann, kann man auch was einleiten. Eine Schnittstelle ist immer nach beiden Seiten offen.
Mir geht es bei der Sache nicht mal um die Online-Durchsuchung als solche, sondern um die Art und Weise, wie nach Gutsherrenart Politik gemacht wird. Was kommt als nächstes? Post-It Notizen eines Ministers, die das Grundgesetz aushebeln?