Sonntag, 25. Februar 2007

Das interessante ist ja nicht, dass das AKW Brunsbüttel Mängel aufzuweisen hat. Jedes komplizierte technische Gerät zickt gerne mal rum, wie ja jeder weiß, der zum Beispiel einen iPod hat. Bei iPods empfiehlt sich es ja immer mindestens drei zu haben: Einen, der gerade mal geht, einen der in Reparatur ist einen, den man als Ersatzteillager nutzen kann. Bei Atomkraftwerken ist das zwar nicht immer möglich, wenn auch eine denkbare Alternative. Nun sind AKWs nicht ganz so harmlos wie ein iPod und geht dort mal was schief, kann das, wie man am Beispiel Tschernobyl gesehen hat, ganz schön schlimm werden. Was passieren würde, wenn so etwas beim AKW Brunsbüttel passieren würde, mag man sich dann lieber nicht vorstellen. Vor allem in Hamburg.

Im AKW Brunsbüttel ist es schon einmal zu Problemen gekommen, die so ungefährlich nicht waren. Aber schon vor dem Vorfall im Dezember 2001 wurde eine Mängelliste erstellt, die angeblich etliche Probleme offenbarte. Diese Liste ist allerdings nie an die Öffentlichkeit gekommen, sondern blieb unter Verschluss. Wie die taz meldet, wird das auch noch weiter so bleiben, und das, obwohl die Umweltministerin Schleswig Holsteins einer Veröffentlichung zu gestimmt hat. Warum auch nicht, schließlich haben mindestens die Bewohner in Brunsbüttel das Recht zu erfahren, wie es im AKW so aussieht. Und auch diejenigen, die vom Betreiber des Kraftwerkes, der Energiekonzern Vattenfall, ihren Strom beziehen würden sicher gerne wissen, wie sicher die Lage eigentlich ist. Und das zu Recht, sind doch in den letzten Jahren die Strompreiserhöhungen auch mit einem wachsenden Investitionsvolumen beim Ausbau der Infrastruktur begründet worden. Wenn ich schon zahle, dann will ich auch wissen, wofür.

Bei Vattenfall sieht man das offenbar anders, denn da fährt man wohl lieber nach der Devise "Zahlen, aber Schnauze halten." Eine Veröffentlichung der fast sechs Jahre alten Liste wurde per Gerichtsbeschluss mehrfach untersagt. Neulich wieder durch das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht, vor dem die Deutsche Umwelthilfe aus Herausgabe der Liste geklagt hat. Vattenfall hatte sich gegen die Veröffentlichung gewehrt, weil man Geschäftsgeheimnisse gefährdet sieht. Bürgerrechte? Umweltrecht? Vielen Dank

Das wäre vermutlich alles noch im Rahmen, dessen, was man in letzter Zeit so von Großindustrien, insbesondere der Stromindustrie gewohnt ist, aber in diesem Fall gibt, es noch eine pikante Note am Rand. Denn zufälligerweise ist der Klimaschutzbeauftragte der Bundesregierung wer? Genau, der Chef von Vattenfall. Und all das ist auch wieder ein schönes Beispiel dafür, wie hübsch verschlungen die Wege von Politik und Wirtschaft sind, wie hilflos manch ambitionierte Politiker und auch einzelne Gerichte gegenüber manchen Konzernen agieren, und wie scheißegal in diesem Spiel die Menschen sind, die dort wohnen, oder die sich für das Thema „Sicherheit in AKWs“ interessieren.

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