Freitag, 12. Mai 2006

Über den Sinn der GEZ braucht man eigentlich nicht diskutieren. Ob man das Fernsehprogramm von ARD, den Landesanstalten, des ZDF, 3sat und arte nun gut findet oder nicht, unstreitig ist, dass mit dem Gebühren ein abwechslungsreiches Programm gestaltet wird. Das gilt auch und gerade für die unterschiedlichen Radioprogramme. Die Gleichschaltung der Radiosender in der letzten Dekade hat zwar auch nicht vor den öffentlich-rechtlichen Sendern halt gemacht, aber es gibt ja auch noch DLF, Deutschland Radio Kultur und noch andere Sender, die ein interessantes und solides Programm abliefern. Es gibt so gesehen keinen Grund, seine GEZ Gebühren nicht zu zahlen, gerade auch aus dem Gesichtspunkt heraus, dass so finanzierte Rundfunk und Fernsehanstalten, ein gutes Stück unabhängiger sind, als jene, die sich rein aus Werbeeinahmen finanzieren.

Doch ab 2007 kommt dann folgendes:

[...]auch für multimediafähige Mobiltelefone soll übrigens ab 2007 GEZ-Gebühr entrichtet werden. Laut Vorschrift müssen Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige für alle Rundfunkgeräte in ihren Arbeitsräumen Gebühren zahlen - auch dann, wenn sich die Arbeitsräume innerhalb der Privatwohnung befinden. [...]
Quelle

Ich soll in meinem Arbeitszimmer, das sich in meiner Wohnung befindet, noch mal extra für meinen PC Gebühren bezahlen, obwohl ich für die Geräte in meiner Wohnung schon zahle? Hallo?

Nö, GEZ. So nicht. Ich zahle gerne freiwillig aus den oben genannten Gründen, aber das ist eine dreckige Abzocke. Da steckt nur der Gedanke dahinter, wie man diejenigen ans zahlen bekommt, die keinen Fernseher haben und auch nicht vorhaben, mit dem PC oder dem Handy Fernsehen zu schauen. Ein Internetanschluss und ein PC auch ohne TV Karte Empfangskarte alleine soll schon ausreichen, um GEZ Gebühren zu zahlen, weil man ja, listig,, listig, die Internetangebote der Fernsehsender, die aus GEZ Mitteln bezahlt werden, nutzen könnte. Was aber eigentlich gar nicht mein Problem ist, denn ich habe die Sender nicht darum gebeten, eine Webseite einzurichten. Verglichen wäre das ungefähr so, als würde die Musikindustrie von jedem, der einen CD Player zu Hause hat, einen Obolus von 5 Euro verlangen würde, weil man ja Musik hören könnte So dreist sind noch nicht mal die, auch wenn sie es wahrscheinlich wären, wenn sie dürften. (Nach Hinweis in den Kommentaren gelöscht).

Diese Novelle ist leider schon durch, und die Verfassungsbeschwerde eines Vereins VRGZ ist zwar lieb gemeint, wird aber nichts ändern, weil, wie im Text erwähnt, der Rechtsweg einfach zu lang ist, um bis Ende des Jahres eine Änderung der Novelle herbeiführen zu können. Auch eine Abmeldung der Geräte 2006 wird nicht helfen, da man wahrscheinlich ab 2007 wieder einen neuen Bescheid bekommt, weil die GEZ davon ausgeht, dass man einen Computer zu Hause hat. Oder ein Handy. Die einzige Handhabe, die man dagegen hat, wäre eine strafbare Handlung und den GEZ Mensch vor der Tür abzuweisen. GEZ Mitarbeiter dürfen bekanntermaßen nicht in die Wohnung, außer sie nehmen Amtshilfe der Polizei in Anspruch, die wiederum einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss haben müssen, den sie aber nicht bekommen, da es sich hier nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, für die keine Durchsuchungsbeschlüsse gibt. Sagt zumindest das Internet. Das ist aber auch nur so mittel gut, denn ich habe keine Lust mich strafbar zu machen, nur weil die GEZ das Recht so hinbiegt, wie sie es gerne hätte. Wobei man sich schon fragen muss, ab wann der Zeitpunkt gekommen ist, sich über bürgerlichen Ungehorsam Gedanken zu machen.

Wollte <a href="www.lawblog.de target="blank">Udo Vetter nicht mal was machen?

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