Merkwürdiger Passus in den 20six AGBs
§8
Wenn ein Nutzer Texte, Fotos, Grafiken oder Multimedia-Dateien zur Veröffentlichung in einen öffentlich zugänglichen Bereich von 20six eingibt, gewährt er anderen Mitgliedern der Community damit das gebührenfreie, zeitlich unbefristete, unwiderrufliche, nicht ausschließliche Recht, diese Inhalte (ganz oder teilweise) weltweit zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, anzupassen und zu veröffentlichen, soweit dies allein zu dem Zweck geschieht, das betreffende 20six-Weblog, für das der Inhalt bestimmt ist, darzustellen, zu verbreiten und zu fördern.

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gHack, Do, 29.05.2003, 12:41
Bekloppt. Unglaublich.

stickyshanghai, 29. Mai 2003, 14:30
da war so ein ähnlicher passus bei twoday. nach langem hin und her meinte man die darstellung auf der twoday-startseite (genauso wie bei antville).

gHack, 29. Mai 2003, 14:34
Genau. Aber ich meine, man könnte das auch genauso hinschreiben, anstatt gleich alle Rechte für immer einzufordern. Das ist doch Unsinn und schiesst über das Ziel hinaus. Als ob die AGBs der Strassenverkehrsbehörde die Benutzung der Autobahn mit einer Option auf dein Kfz verknüpfen würden. Ausserdem steht bei 20six was davon, dass die anderen 20six-Mitglieder mit deinem Zeug machen können, was sie wollen. Ich meine, das machen sie ja eh und es ist nur Internetz, aber so knallhart juristisch würd ich das nicht gern festgelegt sehen.

DonDahlmann, 29. Mai 2003, 15:48
Das Ding müsste eh Gesetzwidrig sein. Urheber ist immer derjenige, der etwas schreibt, entwickelt etc. es sei denn, er tritt die Rechte ab. Das da oben ist aber keine Rechteabtretung.

sven_k, 29. Mai 2003, 18:10
Korrekt. Da wird die nicht ausschließliche Erlaubnis festgeschrieben, dass User A Artwork aus Werken von User B nutzen darf (wie es ist oder bearbeitet) um für das Werk von B Werbung zu machen. Was de fakto so schon passiert. Wenn man es so festschreibt, schließt man als Betreiber nur aus, dass irgendwelche Erbsenzähler ihrer grafischen Elaborate wegen irgendwelche Urheberrechtsprozesse antreten. Das ist zurzeit, da jeder der ein Online-Poesiealbum betreibt sich bereits als epochaler Autor oder Bildkünstler sieht sehr verbreitet und dient der Frustabfuhr, da die publizistische Realität sich den digitalen Genies meist anders präsentiert, als es das Selbstbild gerne hätte ("Wow, heute wieder 15 page views gehabt").

slowburn, Fr, 30.05.2003, 04:08
die muessen irgendwo noch
so einen paragraphen haben, der vorschreibt das saemtliche bilder mindestens 700kByte gross sein muessen. zumindest haelt die geschaeftsleitung das so: blog von Dr. Stefan Wiskemann, gruender von 20six und grosser webexperte. vielleicht hat auch nur er den paragraphen...

sven_k, 1. Juni 2003, 01:12
Uff, uff. Right! Der Herr Doktor verwechselt skalieren mit der Mailänder Scala.
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