Aus einem Aufruf von Schriftstellern aus dem Jahr 2006, der sich gegen das Verbot des Romans "Esra" von Maxim Biller wendet.
Es wäre der Ruin der Literatur, es wäre der Bankrott der Kunstfreiheit, wenn künftig jeder, der sich in einem Werk der Fiktion wiederzuerkennen glaubt, auf Schadensersatz klagte. Statt der Lektoren wären die Anwälte die ersten Gegenleser, statt um Qualität ginge es nur noch um Unangreifbarkeit. Wer ein Buch veröffentlichte, riskierte den Ruin. Und die Literatur, die wäre der Schädling, welchen man bekämpfen muss. Unter solchen Bedingungen hätten weder ¸¸Die Leiden des jungen Werthers" noch die ¸¸Buddenbrooks" erscheinen können.
Heute hat das Bundesverfassungsgericht, wie alle anderen Gerichte vor ihm, das Verbot des Buches bestätigt. Ein fiktionaler Roman, der auf den Identitäten zwei Menschen basiert, mit denen Biller mal verbandelt war. Das Urteil ist eine Katastrophe und nach dem Stolpe Urteil der nächste Schlag gegen die Meinungsfreiheit in Deutschland. Nach dem die Pressefreiheit zugunsten des Persönlichkeitsrechtes schon ausgehöhlt wurde, ist es jetzt die künstlerische Freiheit, die eingeschränkt wird. Wer sich in Zukunft meint in einem Roman wieder erkennen zu können, der kann nun erstmal fleissig klagen und eine Veröffentlichung verhindern. Egal wie absurd der Vorwurf auch sein mag.

Die halbe Weltliteratur hätte unter diesem Gesichtspunkten nicht erscheinen dürfen. Und das im einem Land, dass außer seiner Literaturgeschichte wenig hat, auf das es in den letzten 200 Jahren stolz kann. Es wäre schon schlimm genug gewesen, wenn die beiden Klägerinnen ihre Schadensersatzforderung durch bekommen hätten, aber das Bundesverfassungsgericht hat das Buch endgültig verboten. Das muss man sich mal vorstellen: Verboten. Einen Roman. Nicht eine Aufforderung zum Umsturz, nicht ein lobhudelndes Buch über Nazis, keine politische Enthüllungsstory, die auf Lügen aufbaut - nein man hat einen Roman verboten, der sowieso erst seine Aufmerksamkeit bekommen hat, nachdem das erste Verbot ausgesprochen wurde.

Bücher, schon gar nicht Romane, verbietet man nicht. Man verbrennt sie schließlich auch nicht. Ein Land, dessen Rechtssystem nicht begreift, dass man bestimmte Bereiche der Freiheit nicht antasten darf, macht mir einerseits Angst, andererseits macht es mich wütend.

Würde ich über das pdf oder das Ebook des Buches in Internet stolpern, ich würde es verlinken und weiter verteilen. Nicht, weil ich ein besonderer Fan von Maxim Biller wäre, sondern weil ich es erschütternd finde, dass man mal wieder Bücher verbietet.

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jazzer, Fr, 12.10.2007, 14:54
Ein echtes Trauerspiel. In der Tat. Aber es passt irgendwie in die allgemeine Entwicklung.

merlix, Fr, 12.10.2007, 14:55
In der Welt steht wörtlich, das Urteil sei eine Affenschande - und das ist vollkommen richtig.

sprachspielerin, Fr, 12.10.2007, 14:56
Ich tue jetzt einfach mal meine absolute Zustimmung zu Deinen Worten kund, auch wenn es nichts hilft... Was für eine Katastrophe!

plomlompom, Fr, 12.10.2007, 15:46
Hm, ich weiß nicht, ich finde die ganze Frage nicht so leicht.

Ich würde unterschreiben, dass Kunst eine große Freiheit genießen sollte, vor allem die Freiheit, jede diskursive Position aufzuwerfen oder in Frage zu stellen, unabhängig von der politischen Großwetterlage. Kunst sollte die Freiheit zum ästhetischen Experiment haben, zum diskursiven Tabubruch. Das ist eine Freiheitsqualität, die Kunst uneingeschränkt haben sollte, da würde ich voll unterschreiben.

Aber andererseits gibt es natürlich Dinge, zu denen Kunst nicht die Freiheit haben sollte. Wenn ich mit einer Kettensäge durch eine Menschenmasse laufe und dabei ein blutrünstiges Massaker anrichte, dann kann ich das mein Kunstwerk nennen, wenn Terroristen mit Flugzeugen ins World Trade Center fliegen, kann Karlheinz Stockhausen das Kunst nennen, aber dass die Durchführung dieser Akte (also der mörderischen Handlungen selbst, nicht dem Akt, sie "Kunst" zu nennen, diese Interpretation sei natürlich freigestellt) illegalisiert gehört, ist wohl ein Axiom, auf das man sich einigen kann. Warum gehört derlei illegalisiert? Weil hier durch das Kunstwerk direkt anderen Menschen Schaden zugefügt wird.

Wir haben Freiheiten, die begrenzt werden durch die Forderung, die Freiheit anderer Menschen nicht einzuschränken. Geraten auf diese Weise zwei Freiheiten in einen Konflikt, muss abgewogen werden. Es gibt Fälle, da wird zugunsten der Kunst entschieden: Bloß weil jemand sein ästhetisches oder sittliches Empfinden beim Besuch einer Ausstellung verletzt sieht, kann er meist noch kein Kunstwerk verbieten lassen. Sollte ein diskursives, politisches Empfinden verletzt werden, ist die Diskussion meist etwas kontroverser, aber eine liberale Einstellung zur Kunst wird auch dort meist die Kunstfreiheit gewinnen lassen. In diesen Fällen ist es den 'Opfern' stets zuzumuten, sich der Provokation durch das Kunstwerk einfach zu entziehen. Es ist ihre freie Entscheidung, ob sie das Buch lesen, den Film sehen, die Ausstellung besuchen, niemand außer ihnen selbst zwingt sie dazu, den vermeintlichen Schaden an sich entstehen zu lassen.

Nun zu dem Maxim-Biller-Fall. Wenn ich es recht überblicke, geht es ja darum, dass Menschen sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen, weil sie intim im Buch dargestellt werden. Da wird dann zwischen der Kunstfreiheit und der persönlichen Freiheit der Betroffenen abgewogen, und letzteres in diesem Fall für wichtiger erachtet. Und warum auch nicht? Erachten wir das persönliche Recht auf Privatsphäre nicht als ein sehr, sehr wichtiges? Warum sonst wettern wir zu großen Teilen gegen Schäubles "Stasi 2.0", stehen gegen Kameraüberwachung und Vorratsdatenspeicherung? Der "Enthüllung" in einem solchen Buch kann man sich als Opfer nicht einfach entziehen, indem man es nicht liest. Der Schaden entsteht dadurch, dass Andere es lesen und Schlüsse über einen ziehen.

Es gibt Fälle, wo die empfindliche Verletzung individueller Privatsphäre der Freiheit der Presse unterliegt, aus mehr oder weniger sinnvollen gesellschaftlichen Gründen. Ist die Kunstfreiheit Maxim Billers auch als ein solcher Grund zu erachten? Haben wir (und wollen wir überhaupt) Maßstäbe gesellschaftlichen Nutzens von Kunst, um das Ausdrucksrecht von Kunstwerken über das individuelle Recht auf Privatsphäre zu stellen?

mspro, Fr, 12.10.2007, 16:32
Das schlimme kommt erst noch: die alltägliche praktische Auslegung dieser Entscheidung am LG Hamburg und co. Da wird das Internet noch einiges zu hören bekommen.

alexander svensson, Sa, 13.10.2007, 12:17
Vor etwas über einem Jahr hat Malte dazu sehr, sehr Lesenswertes geschrieben -- www.spreeblick.com

Die Schriftsteller, die die Gefahr beschwören, dass "jeder, der sich in einem Werk der Fiktion wiederzuerkennen glaubt" jetzt die Literatur stoppen könnte, beschönigen die Lage. Hier geht es um die Frage, wie wir mit Literatur umgehen, in der reale, lebende Menschen vorkommen -- nicht einmal der Autor bestreitet das. Und wer sich über die Herabwürdigung der realen, lebenden Menschen in dem Roman im Unklaren ist, lese doch mal den Gerichtsbeschluss selbst: www.bverfg.de

(Also vielleicht nicht gleich die Bücherverbrennungen hervorholen.)

sopran, Mi, 17.10.2007, 13:57
Ich will Ihre Empörung jetzt nicht unterbrechen, aber trotzdem eine Zwischenfrage:

Hat jemand von Ihnen das Buch gelesen?

Die Beteiligten sind über die im Buch gemachten Angaben leicht zu identifizieren (Mutter der "Esra" erhielt den Alternativen Nobelpreis"), der Autor hält sich in sehr weiten Teilen an die Wirklichkeit, erfindet dann aber wieder Dinge hinzu, die für die Frauen negativ sind.

Biller beschreibt weiter ausführlich die Krankheit von "Esras" Tochter und die Mutter-Tochter-Beziehung, auch ziemlich kritisch und detailliert, an der von ihm erlebten Wirklichkeit entlang.

Das Bundesverfassungsgericht sah die Persönlichkeitsverletzung von "Esras" Mutter NICHT als schwerwiegend genug an, die Kunstfreiheit einzuschränken, wohl aber die von "Esra", unter dem besonderen Hinweis auf den Schutz der Mutter-Tochter-Beziehung.

Es wäre schön, die Sache - unabhängig vom eigenen Endurteil -differenziert zu betrachten.

Hinzufügen möchte ich aber, dass ich Esra damals gelesen und mich dadurch sehr habe berühren lassen. Es ist vielleicht Billers bestes Buch. Wenn ich in der Lage der "Esra" wäre, würde ich mich aber auch dagegen wehren wollen. Es hätte nicht viel der Klausulierung gebraucht, vielleicht wäre die "Abrechnung" dann auch innerlich differenzierter ausgefallen.

chat atkins, Mi, 17.10.2007, 19:50
Was wäre gewesen, wenn es zu Werthers Zeiten schon ein Bundesverfassungsgericht gegeben hätte - und die Lotte hätte sich in ihren Persönlichkeitsrechten ...

sopran, Do, 18.10.2007, 09:41
Sehr lesenswert dazu der Kommentar von Jens Jessen in der Zeit.

Seite 1, das kann man also am Kiosk lesen, ohne die Zeitung kaufen zu müssen. Das Beste, was ich bisher dazu gelesen habe.

Zusammengefasst: Durch die exakte Identifizierbarkeit (Mutter Alternativer Nobelpreis, Tochter Deutscher Filmpreis 1989) sei es den beiden Frauen unmöglich, abzustreiten, dass sie gemeint seien. Es hätte die Änderung weniger Sätze genügt, das Persönlichkeitsrecht der beiden zu wahren.

DonDahlmann, Do, 18.10.2007, 19:10
Ich stimme Dir grundsätzlich zu, Sopran. Mein Punkt ist nur, dass das Buch verboten wurde, statt Änderungen zu verlangen. Man hätte auch sagen können, dass diese oder jene Passagen zu streichen sei, damit das Buch erscheinen kann. Dann wäre es eine Entscheidung des Autors und nicht der Gerichte gewesen und man hätte darüber diskutieren können, ob ein Rechtsstaat sowas darf. Das hätte ich als eine tragbare Entscheidung empfunden. Ich habe weiterhin kein gutes Gefühl dabei, wenn Gerichte entscheiden, was im Namen der Kunst oder des Persönlichkeitsrechtes richtig oder falsch ist. Zu dem sehe ich das Urteil auch im Zusammenhang mit anderen Urteilen der letzten Jahre. Das "Caroline Urteil", das "Stolpe Urteil" die Urteile zugunsten von Firmen, die sich gegen kritische Äußerungen im Netz zu wehr gesetzt haben. Ich sehe hier die Meinungsfreiheit einfach auf dem Rückzug und das Esra Urteil bestätigt mein Gefühl.

sopran, Do, 18.10.2007, 19:27
Änderungen kann zum Glück kein deutsches Gericht verlangen! DAS wäre ein schlimmer Eingriff in die Kunstfreiheit. Biller hatte vom ersten Wort, das er schrieb, bis zum heutigen Tage jeden Tag die Möglichkeit, den Text zu verändern. Er wollte aber nicht. Das Gericht kann nur über genau den Text entscheiden, der vorliegt, nicht über einen, den der Autor hätte schreiben können.

Biller kann sogar immer noch ein angepasstes "Esra" herausbringen, wenn sein Verlag sich traut. Die Sache ginge dann sicher wieder von vorne los, das juristische Ergebnis könnte aber anders sein.

tippling, Fr, 19.10.2007, 12:44
Ich halte die Entscheidung des Gerichts auch für richtig und nachvollziehbar. Ich habe den Roman leider nicht gelesen (wie auch?), sehe aber die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frau(en) ebenfalls höher angesiedelt als die künstlerische Freiheit. Dem Artikel aus der "Zeit" entnehme ich, dass im Text sexuelle und sonstwie intime Handlungen der Tochter beschrieben werden, die durch die Erwähnung ihres Preises eindeutig für die Öffentlichkeit identifizierbar ist.

Mal ein Horrorszenario: Was wäre passiert, wenn sie das öffentliche Spießrutenlaufen nicht ausgehalten hätte und sich das Leben genommen hätte? Das Entsetzen wäre groß gewesen. Künstlerische Freiheit ist ein hohes Gut (ich bin selber selber in der publizierenden Branche tätig), aber die Würde des Menschen steht nicht ohne Grund in Artikel 1 des Grundgesetzes.

Ich kann mir vorstellen, dass Biller den Konflikt durchaus gewollt hat eskalieren lassen. Ist ja auch nicht die schlechteste Werbung. Die Frau, auf deren Rücken das ganze ausgetragen wird, hat mein Mitgefühl.

allons, Sa, 20.10.2007, 13:32
@Don,

es ist nicht Sache der Gerichte, Schriftsteller auf den lichten Weg der Gesetzeskonformität zu führen, genauso wenig wie komplette Parlamente oder Minister.

Sieh es auch mal praktisch: Ein Gericht erwähnt im Urteil nur die Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Das müssen noch nicht einmal mehr alle Gründe sein, es reichen die ausschlaggebenden. Das bedeutet auch, das selbst wenn das Gericht bestimmte Teile moniert, alle anderen Teile damit nicht automatisch ok sind. Andernfalls müßte das Gericht praktisch das komplette Buch durchackern und kommentieren. Sowas ist nicht zu leisten.

Gruß, Allons!
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