Nehmen wir mal an ein, ein Dienstleister aus dem Finanzwesen hat sich angelblich gegenüber einem Kunden unglücklich verhalten.

Nehmen wir weiterhin mal an, das Verhalten ist dergestalt, dass ein neutraler Beobachter der Verdacht kommen könnte, bestimmte Mitarbeiter des Dienstleisters seien wie die Nacht.

Nehmen wir weiterhin mal an, der Kunde, der aus seinem subjektiven Empfinden heraus das gleiche Gefühl teilt, wie der eben erwähnte Beobachter, ist ob des Verhaltens des Dienstleisters so erregt, dass er, nachdem der Sachverhalt vom Tisch ist, die gesammelte Kommunikation mit dem Dienstleister einem größeren Publikum zur Verfügung stellt. Sagen wir mal: dem Internet. Die macht er einfach, in dem er eine Kettenmail in Gang setzt.

Nehmen wir desweiteren an, diese Mail erreicht eine Bloggerin, die die Korrespondenz sehr witzig findet. Diese Bloggerin nimmt sich vor, den per Mail erhaltenen Briefwechsel auf ihre Seite zu stellen. Da sie aber nicht weiß, ob der Briefwechsel nun wirklich echt ist, oder nicht und zu dem etliche Daten im Briefwechsel zu lesen sind, tippt sie den Brief ab und löscht alle Hinweise auf den Kunden und des Dienstleisters aus dem Finanzwesen. Mit anderen Worten: niemand, wirklich niemand - mal abgesehen von den Menschen, die den Briefwechsel geführt haben - kann erkennen, um welchen Dienstleister aus dem Finanzwesen es sich handelt? Es könnte eine Volksbank sein. Oder eine Sparkasse. Oder die Bank einer weltweit operierenden Automarke aus Stuttgart. Zum Beispiel. Jedenfalls weiß das keiner.

Nehmen wir ganz am Ende an, die Bloggerin wird wegen dieses, vollkommen unkenntllich gemachten Briefwechsels von eben jener Bank abgemahnt.

Was genau haben wir dann?

a) Eine Rechtsabteilung, die im Recht ist? b) Einen Kunden, der offensichtlich im Recht ist? c) Einen Dienstleister aus dem Finanzwesen der eine völlig neue Form viralen Marketings gefunden hat?