Nachtrag zu diesem Eintrag.

Ein sehr interessantes Zitat aus dem Kölner Stadtanzeiger. In dem Artikel, der unter der Überschrift "Justiz kapituliert vor Raubkopierern" läuft, wird u.a. dargelegt, dass die Entscheidung vieler Staatsanwaltschaften, Anzeigen der Musikindusttrie, bzw. durch deren Anwälte, nicht mehr zu bearbeiten, die Industrie vor Probleme stellt. Christine Ehlers von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) wärmt die Idee auf, dass die Provider in Zukunft den Datenverkehr ihrer Kunden überwachen sollen. Wenn sie den Download einer durch ein Copyright geschützten Datei feststellen, sollen sie eingreifen. Die Industrie verlangt von den Providern Polizist, Staatsanwalt und Richter zu sein. Vermutlich nur, weil man es (noch) nicht selber machen kann. Es gibt ja durchaus den Versuch den Gesetzgeber in die Richtung zu schubsen, dass auch privatwirtschaftliche Auskunftsgesuche von den Providern beantwortet werden müssen/sollen. Dabei sieht auch die GVU offenbar, dass man gegen illegale Downloads kaum etwas unternehmen kann.

„Die echten Kriminellen werden wir dadurch nicht erreichen, aber die Laien, die sich in der Anonymität des Internets bisher sicher gefühlt haben.“

Das macht dann auch deutlich, um was es einigen Firmen offenbar geht. Es geht nicht mehr um die Eindämmung, es geht nicht darum, gewerbsmäßige Downloader zu erwischen. Es geht um die kleinen Fische. Diejenigen, die über illegale Plattformen Musik unrechtmäßg veräußern, also ohne das Industrie und Künstler ihren Anteil bekommen, sind in den meisten Fällen sowioso nicht zu ermitteln. Der einzelne Torrent/Esel User allerdings schon. Und so liegt der Verdacht nahe, dass die Industrie "die Laien" als Teil der Einnahmepolitik betrachten. Wer zehntausende von Abmahnungen rausjagt, die alle mit einer Kostennote zwischen 200 und 1000 Euro verbunden sind, scheint damit zu verdienen. In Zeiten, in denen von Unternehmen nicht mehr nur jährliche, sondern Quartals-basierte Erfolgsmeldungen bei Umsatz und vor allem Gewinn erwartet werden, kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Einnahmen aus kostenbewehrten Unterlassungserklärungen schon als unverzichtbarer Teil des Umsatzes gewertet wird.