Die Firma "Callactive", die sich seit länger Zeit schon mehrere gerichtliche Auseinandersetzungen mit diversen Kritikern befindet, hat nun den Journalisten Stefan Niggemeier abgemahnt, der die Aktivitäten der Firma seit Monaten kritisch kommentiert. Stefan schreibt:

Es geht um einen Kommentar, den ein Nutzer am vergangenen Sonntag um 3.37 Uhr früh unter diesem Eintrag abgegeben hat. Ich habe diesen Kommentar unmittelbar, nachdem ich ihn gesehen habe, gelöscht: Das war am Sonntag um 11.06 Uhr. Das genügt der Firma Callactive nicht. Ihr Anwalt teilt mir mit, dass trotz der Löschung nicht dauerhaft ausgeschlossen sei, dass dieser Kommentar erneut abgegeben werde. Ich sei „als Störer” verantwortlich, weil ich dieses Blog eingerichtet und in meinem einleitenden Beitrag ausdrücklich zu Kommentaren aufgefordert habe. Es sei deshalb meine Pflicht, die Kommentare vor der Veröffentlichung auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

Die Argumentation "Callactive" läuft darauf hinaus, dass man als Besitzer eines Forums oder eines Blogs automatisch auch die Einträge verantwortlich ist, die nicht im eigenen Namen geschrieben würden. Man wäre gezwungen, Kommentare entweder gar nicht mehr zuzulassen, oder nur nach sorgfältiger, rechtlicher Überprüfung frei zu schalten.

Dummerweise ist die Rechtsspechung in diese Fall tatsächlich völlig uneindeutig. Es gibt Urteile, die Foren/Blogbetreiber aus der Haftung nehmen, es gibt aber auch das bekannte "Heiseforen Urteil" das da einen völlig anderen Weg einschlägt. Stefan Niggemeier hat sich dazu entschlossen, mit den ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel gegen die Abmahnung vorzugehen.

Diese Abmahnung und vor allem deren Argumentation setzt eine Zäsur in Sachen Meinungsfreiheit im Netz. Wenn sich "Callactive" tatsächlich mit ihrer Abmahnung vor einem Gericht durchsetzten sollte, ist das partizipative Netz in Deutschland so gut wie tot und gleicht dem eines totalitären Staates, in dem alle Texte vor ihrer Veröffentlichung von einem Rechtsexperten/Zensor geprüft werden müssen, will man nicht Gefahr laufen, sich demnächst vor Gericht zu befinden. Aber selbst wenn man sich darauf einlassen würde, bedeutet dass nicht, dass einmal abgegebener Kommentar, der zum Zeitpunkt, als er geprüft wurde, rechtlich einwandfrei war, auch in Zukunft rechtliche einwandfrei bleibt. Das zeigt ja das Beispiel der Abmahnungen durch Karl-Heinz Schwensen, der gegen Texte vorgeht, die seinen ehemaligen Spitznamen enthalten und ohne das Wissen verfasst wurden, dass Herr Schwensen seinen Spitznamen abgelegt hat. Im Falle der Sache Schwensen/"taz" geht das Urteil soweit, dass auch Archiveinträge gelöscht, bzw. verändert werden müssen, die vor der Bekanntgabe der Änderung des Spitznamens lagen. Mit anderen Worten: setzt sich dieses Urteil durch, kann man jederzeit bei einer veränderten Fakten- oder Gesetzeslage gegen die Veröffentlichung eines Artikels vorgehen, auch wenn dieser zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung rechtlich völlig in Ordnung war.

Mit anderen Worten: die Meinungsfreiheit, das höchste Gut einer Demokratie, wäre somit in Deutschland völlig zerstört. Deswegen kann ich nur alle Blogger, Journalisten,Verleger, Autoren usw. bitten, die laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen in den diversen Fällen möglichst breit und prominent zu verlinken und journalistisch zu begleiten.

Update: In diesem Zusammenhang steht auch der Artikel vom Textkoch, der sehr lesenwert ist.