Erstaunlich, was ein Amt in Kombination mit einem "„Verein für familienorientierte Sozialpädagogik" zu leisten im Stande ist. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte war in der Lage, einer behinderten Famlie ihre Kinder wieder zu geben, nachdem sie insgesamt sieben Jahre lang weg waren. Begründung für den Entzug des Sorgerechts: "Sie seien intellektuell nicht in der Lage die Kinder groß zuziehen".

... Am 14. Februar 1997, als die Kutzners ihre Kinder im Verein für familienorientierte Sozialpädagogik in Meppen abgeben mussten. „Wir haben ihnen nicht die Wahrheit gesagt. Wir haben gesagt, dass sie Urlaub machen und da haben sie sich gefreut.“

Das erste Mal wiedergesehen haben die Kutzners ihre Kinder zehn Monate später. Die Mitarbeiter des Vereins machten sie darauf aufmerksam, dass sie Corinne und Nicola nicht umarmen sollten. In den folgenden sechs Jahren haben Annette und Ingo Kutzner ihre Töchter einmal im Monat für eine Stunde in den Räumen des Vereins getroffen.

Annette und Ingo Kutzner kannten die Familien nicht, bei denen ihre Kinder lebten. Aber sie mussten zahlen, für die ungewollte „Fremdunterbringung“ ihrer Töchter, monatlich 200 Mark. Das Jugendamt unterstützte die Pflegefamilien jeden Monat mit 7300 Mark. Damit hätten die Kutzners einen Privatlehrer rund um die Uhr bezahlen können, denn eigentlich sollte ja die drohende geistige Verflachung der Mädchen verhindert werden.

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