Montag, 14. November 2005

Im Kaolitionsvertrag zwichen CDU und SPD ist auch ein neues Urhebergesetz/Raubkopiergesetz aufgeführt, dass dann so aussehen soll:

  • Rootkits, wie das von SonyBMG, die das CD/DVD Laufwerk überwachen, die darüber hinaus eingreifen, wenn man eine Kopie erstellen will und sich nicht mehr vom Rechner entfernen lassen, werden legal
  • Sorgt der Käufer einer CD/DVD nicht dafür, dass sich die Software des Rootkits regelmäßig updaten kann, verliert er das Recht, die Musik auf seinem Rechner anhören zu dürfen.
  • Sollte ein Rootkit oder andere Kopierschutzmassnahme den Rechner beschädigen, ist der Hersteller und Vertreiber CD dafür nicht verantwortlich zu machen
  • Wenn man mit einem Laptop das Land verlässt, muss man vorher die gesamte mp3 Sammlung löschen.
  • Sollte bei einem Einbruch, Feuer oder anderen Dingen die original CD verloren gehen, muss man sofort alle mp3s auf seinem Rechner löschen, da man nicht mehr nachweisen kann, dass man die original CD ordnungsgemäß erworben hat.
  • Wenn man pleite ist, oder persönliche Insolvenz anmelden muss, muss man sofort sänmtliche mp3s von seinem Rechner löschen, damit man nicht in Versuchung kommt, diese zu verkaufen

Ein kleiner Spaß. Ist gar nicht im Koalitionsvertrag. Ist nur eine Idee von SonyBMG, die angeblich Aussagen dieser Art in der Eula (Urheberschutz/Nutzungsvertrag) der CD/DVD stehen hatten, die mit dem bekannten Rootkit ausgelifert wurde. Beides, sowohl diese Eula als auch das Rootkit, sollen mittlerweile zurückgezogen worden sein.

Es bleibt allerdings der etwas bittere Nachgeschmack, dass man seitens der Musikindustrie tatsächlich immer noch glaubt, dass sich man mittles stärker angezogenen Daumenschrauben den Kunden schon zurecht erziehen könne. Und das der Kunde alles mitmacht.

Insgesamt gesehen sind das natürlich alles schon sehr schöne Ideen, wenn auch etwas unausgegoren. Ich habe da noch ein paar Tipps für die Musikbranche:

  • Die CD/DVD bleibt immer Eigentum des Herstellers/Vertreibers
  • Pirvatkopien sind nicht erlaubt. Man kann die Rechte an digitalen Kopien, die mit einem Überwachungsprogramm ausgestattet sind, das jedwege Vervielfältigung unterbindet, jedoch gegen ein Zusatzentgeld online beim Hersteller/Vertreiber erwerben
  • Gehen die Daten durch einen Festplattencrash oder ähnliches verloren, hat man kein Recht, die Daten erneut ohne Entgeld zu erhalten
  • Der Nutzer muss beim Einlegen der CD ein Formular mit seinen Daten, seiner Personalausweisnummer und seiner Sozialversicherungsnummer ausfüllen an de Hersteller/Vertreiber abschicken.
  • Verfügt der Rechner nicht über einen Onlinezugang, kann die CD/DVD nicht abgespielt werden, da die erforderlichen Datenn nicht übermittelt werden können
  • Der Hersteller/Vertreiber kann mit den Daten machen was er will

Link zur Eula via dem Ix sein Linkdump

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